Berufsalltag mit Multipler Sklerose – Leistungen und Rechte

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Berufsalltag mit MS _Leistungen und Rechte.

Auch mit MS ist ein normales Arbeitsleben möglich. Abhängig von den Anforderungen Deines Berufes und dem Ausmaß Deiner Symptome musst Du Dein Arbeitsleben eventuell neu arrangieren, aber nicht zwingend aufgeben. Welche Rechte und Pflichten sich aus der MS ergeben stellen wir die hier vor.

Sich im Dschungel der Informationen zurechtzufinden, ist nicht einfach. Unser Tipp: Lass Dich persönlich beraten. In manchen Unternehmen setzen sich Integrationsteams, Vertrauenspersonen, Betriebsrat oder der Betriebsarzt gezielt für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderungen ein. Auch Integrationsämter, die Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit helfen bei rechtlichen Fragen.

Behinderung und Schwerbehinderung
Wer MS hat, ist nicht grundsätzlich stark eingeschränkt. Das bedeutet, dass Menschen mit MS nicht automatisch als Schwerbehinderte anerkannt werden. Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt auf Antrag und wird durch die Versorgungs- bzw. Integrationsämter nach Aktenlage entschieden. Eine persönliche Untersuchung findet in der Regel nicht statt. Je nach Krankheitsverlauf können besondere Rechte für Schwerbehinderte gelten. Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr. Zudem kann die Befreiung von Mehrarbeit beantragt werden. Es gibt unter anderem folgende Fördermaßnahmen: Einarbeitungszuschüsse, Lohnzuschuss bei Schwerbehinderung, Hilfen für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Kündigung und Kündigungsschutz
In manchen Fällen kann die Diagnose MS eine berufliche Neuausrichtung bedeuten. Grundsätzlich ist die Multiple Sklerose aber kein Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers. Es kann jedoch zur Kündigung kommen, falls ...

•  Du Deine Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kannst und keine andere Tätigkeit im Unternehmen als Ersatz infrage kommt.

•  Die Betriebsabläufe durch lange Fehlzeiten beeinträchtigt werden.

Du solltest Dir nicht ohne Grund Sorgen machen und das offene Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen oder Dich beraten lassen

Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, falls das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber benötigt dann im Fall einer Kündigung zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes. Gleichgestellt sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50, die auf ihren Antrag hin von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden können. Der Grad der Behinderung wird von 10 bis 100 in Zehnerschritten eingeteilt. Unterschiedliche Behinderungsgrade implizieren unterschiedliche Rechte des Betroffenen. Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr.1 Eine genauere Definition findest Du im Fachlexikon auf: www.integrationsaemter.de

Erwerbsminderungsrente und Rente
Falls Du nicht mehr in der Lage bist, einen Beruf auszuüben, kannst Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Aktuelle Infos zum Thema findest Du auf der Website der Deutschen Rentenversicherungwww.deutsche-rentenversicherung.de

Wann erhält man eine Erwerbsminderungsrente?
•  Keine Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand in der Lage ist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.

•  Teilweise erwerbsgemindert ist jemand, der aufgrund seiner Erkrankung nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann.

•  Voll erwerbsgemindert sind MS-Erkrankte, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Diese zeitliche Abstufung ist von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Höhe der ausgezahlten Rente hat. Eine Bescheinigung des behandelnden Arztes reicht für die Bewilligung einer Rente nicht aus. Die Rentenversicherung verlangt meist ein Gutachten durch einen sozialmedizinischen Dienst. Bei einem Gespräch mit dem begutachtenden Arzt solltest Du darauf achten, dass kein falsches Bild Deiner Leistungsfähigkeit entsteht.

Quelle:

    1. Deutscher GewerkschaftsbundJob und Behinderung: Ab wann gelte ich als schwerbehindert? | DGB, letzter Zugriff: 21.01.2024

MAT-DE-2400243-2.0-01/2024