MS am Arbeitsplatz – der Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
3 Min. Lesezeit

Ob Du Deine Kollegen über die MS informieren möchtest, kannst nur Du alleine entscheiden. Verpflichtet bist Du dazu nicht. Falls Du Dich entscheidest, offen darüber zu sprechen, solltest Du daran denken, dass die meisten Menschen wenig über MS wissen. Deshalb kann es passieren, dass Kollegen verunsichert oder ablehnend reagieren. Das sollte Dich aber nicht von Deinem Vorhaben abhalten.
Über die MS zu sprechen, kann eine Befreiung sein. Kollegen, die über die Krankheit informiert sind, werden Deine Situation wahrscheinlich besser verstehen, Dich eventuell sogar unterstützen. Manchmal reicht es auch, nur einen oder wenige Kollegen zu informieren. Vielleicht hast Du zu bestimmten Kollegen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und es fällt Dir leichter, mit ihnen über die Krankheit zu sprechen. Du solltest allerdings den „Flurfunk” nicht unterschätzen.
Tipps für ein offenes Gespräch:
- Erkläre die MS und ihre Symptome möglichst verständlich und sachlich.
- Sprich offen über das Thema Leistungsfähigkeit. Diese muss nicht abnehmen, aber mit zunehmendem Krankheitsverlauf kann mehr Hilfestellung nötig sein.
- Du kannst darauf hinweisen, dass Du wie gewohnt in alle Arbeitsprozesse einbezogen werden möchtest und dass Du um Unterstützung bittest, falls nötig.
- Erkläre, dass der Verlauf der MS sehr individuell ist. Eine Prognose ist deshalb schwierig. Mit Arbeitsausfällen ist vor allem während der Schübe zu rechnen.
- Äußere Deine Bedürfnisse bezüglich Deines Arbeitsplatzes. Dieser kann daran angepasst werden.
Leider reagieren nicht alle Menschen auf Deine MS mit Verständnis. Ein Patentrezept, was Du dann tun kannst, gibt es nicht, denn jede Situation ist anders. Wichtig ist, Kritik und Missgunst nicht zu sehr an Dich ranzulassen. Viele Menschen reagieren aufgebracht, wenn sie unsicher sind. Information ist dann meist ein guter Weg, Missverständnisse zu klären.
In verfahrenen Situationen können Familie und Freunde, der Arbeitgeber oder ein professioneller Coach Dich dabei unterstützen, eine Lösung zu finden. Manchmal bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich mit der Situation zu arrangieren. Denk dann daran: Du musst Dich für Deine Erkrankung nicht rechtfertigen und nur weil jemand ein Problem mit Deiner MS hat, musst Du kein Problem mit ihm haben.
Ein Schub am Arbeitsplatz
Ein Schub lässt sich aufgrund der Symptome meist nicht verbergen, sodass sich Kollegen fragen könnten, was los ist. Bevor Gerüchte die Runde machen, solltest Du über eine offene Kommunikation nachdenken. Ehrliche Gespräche helfen meist weiter, denn informierte Arbeitskollegen können die eingeschränkte Belastbarkeit während eines Schubes besser verstehen. Bei einem Schub kannst Du Dich krankschreiben lassen. Deshalb solltest Du kein schlechtes Gewissen haben oder Dir Sorgen machen, was die Kollegen sagen. Überforderst Du Dich, kann es passieren, dass Du zu einem späteren Zeitpunkt länger ausfällst.
Wenn Dein Körper eine Auszeit braucht, solltest Du sie ihm geben.
Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber
Du bist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über die MS in Kenntnis zu setzen. Nur wenn Du krankheitsbedingt Dich selbst oder Kollegen gefährden könntest oder wenn Du die vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kannst, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren. Fühlst Du Dich gesundheitlich beeinträchtigt oder hast Du Dich aus anderen Gründen dazu entschlossen, solltest Du möglichst bald mit Deinem Chef sprechen. Ist er informiert, kann er Deine Situation bei der Arbeitsaufteilung oder beim Ausloten von Alternativen berücksichtigen.
Nur wenige Arbeitgeber wissen, dass sie Zuschüsse etwa für die Anpassung Deines Arbeitsplatzes, für Deine Einarbeitung oder einen Lohnzuschuss im Falle einer Schwerbehinderung beantragen können. Das Integrationsamt, der Integrationsfachdienst oder die Agentur für Arbeit halten dafür Geld und Know-how bereit.
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft hat einen Leitfaden für Arbeitgeber herausgegeben. Er ist auf der Website im Shop kostenlos erhältlich: www.dmsg.de
GZDE.MS.20.01.0012